- Die Eintragung ins Register erfordert 7 Mitglieder.
 - Die Kosten liegen bei ca. 130 Euro. Daher bei maximal 25 Euro pro Person, voraussichtlich weniger!
 - Es wird eine sog. Gründungsversammlung abgehalten. Natürlich geht das auch Online 

 - Diese bringt eine beschlossene Satzung und einen Vorstand hervor.
 - Die 7 Mitglieder unterschreiben die Satzung und Mitgliederliste. (Jeder kann auf seiner eigenen Kopie)
 - Der Vorstand unterschreibt das Protokoll.
 - Der Vorstand lässt seine Unterschrift beim Notar beglaubigen,
 - persönlich erscheinen müssen nur die für die vertretungsberechtigte Anzahl nötigen Vorstände
 - Dann erfolgt die Eintragung.
 
- Die Haftung ist in einem Verein beschränkt.
 - Ggf. kann gemeinnützigkeit erlangt werden, steuerlich absetzbare Spenden sind dann möglich!
 - Ggf. kann man Fördermittel bekommen
 - Für den Vorstand ist eine sog. steuer- und sozialversicherungsfreie Ehrenamtspauschale von bis zu 720 Euro möglich!
 - Es ist auch möglich diese zurück zu spenden. Die Spenden sind dann, im Falle der gemeinnützigkeit, steuerlich absetzbar!
 - Klare Regelung solange die Mitgliederzahl 7 nicht unterschreitet